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8. Internationale

Spinnentier- und Insektenbörse

Samstag, 25.Oktober 2003, 09:00-19:00

Diese Angaben basieren auf Unterlagen des offiziellen Veranstalters.
Im Zweifel sind seine direkten Angaben massgebend.

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Informationen
Veranstalter Email/Tel/Fax
Anmeldung, Börsenreglement

25. Oktober 2003
Samstag
09:00 - 19:00
für Aussteller ab 07:00
8. Internationale Spinnentier- und Insektenbörse in Kloten
Zentrum Schluefweg (Hallenbad)
Infos:
Bernhard Wenczel,
Tel. 0041/1 803 32 63,
Fax. 0041/1 803 32 64,
E-Mail: bwenczel@smile.ch
Börsenbestimmung
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Anfahrtsweg
Börsenbestimmung
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Bernhard Wenczel
Weinbergstrasse 3
CH - 8302 Kloten
Tel./Fax: 0041 1 803 32 63/64
e-mail: bwenczel@smile.ch                     Kloten, im Oktober


Sehr geehrte/er Frau/Herr

Sie haben sich als Aussteller für die diesjährige Spinnentier- und Insektenbörse in Zürich – Kloten angemeldet und ... Tische reserviert. Mit dieser Bestätigung sende ich Ihnen umseitig den Lageplan des Saales. Aussteller können am Samstagmorgen ab 7:00 Uhr mit dem Einrichten ihres Standes beginnen. Je nach Besetzung des Saales, kann schon am Vorabend damit begonnen werden. Bitte rufen Sie mich bei Interesse vorher an. Die Türen werden für die Besucher um 9:00 Uhr geöffnet und die Börse dauert bis 19:00 Uhr.
Da der Anlass dem Bedürfnis vieler ausländischer Aussteller mit langem Heimweg angepasst und auf einen Tag reduziert wurde, sollte es für jeden selbstverständlich sein, bis zum Schluss zu bleiben und dem Publikum etwas präsentieren zu wollen.

Wie jedes Jahr möchte ich auch diesmal auf folgende Bestimmungen hinweisen:

1. CITES-pflichtige Tiere müssen vor der Einfuhr in die Schweiz deklariert und dürfen nur mit den entsprechenden Dokumenten angeboten werden.

2. Alle ausländischen Aussteller müssen ihr Material mit Wertangabe bei der Einreise deklarieren. Der Zoll erhebt ein Pfand, welches gleich an Ort hinterlegt werden muss. Im Moment liegt der Satz bei ca. 7,5% des Gesamtwertes. Bei der Ausreise erhalten Sie den prozentualen Anteil der nicht verkauften Exponate zurück.

3. Aussteller lebender Gifttiere dürfen diese nur in ausbruchsicheren Behältnissen anbieten. D.h. zur Öffnung derselben muss eine eindeutige Handlung nötig sein. Der Stand muss jederzeit durch eine verantwortliche Person beaufsichtigt sein.

4. Gifttiere dürfen nur an Personen ab 18 J. abgegeben werden. Jugendliche brauchen die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter. Es ist untersagt Gifttiere zu Showzwecken aus ihren Gehegen zu nehmen und frei umherlaufen zu lassen. Weiter ist jeder Anbieter von Gifttieren angehalten, seinen Versicherungsschutz zu überprüfen und nötigenfalls anzupassen. Das OK lehnt jede Haftung ab.

Nun bleibt mir nur noch Sie hier in Zürich – Kloten zu begrüssen und auf ein gutes Gelingen unseres Anlasses zu hoffen.

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